• What's UpWhat's Up
  • In der NäheIn der Nähe
  • ÄrzteÄrzte
  • SektionenSektionen
  • ZertifikateZertifikate
  • DolmetscherDolmetscher
  • Die AnschriftDie Anschrift

LIV Krankenhaus Ulus

Besiktas, Istanbul
instagram facebook twitter youtube linkedin
  • 4,2
    Gut
     13254 Rezension,
  • 4,2
    Gut
     761 Rezension,

Informationen zum Krankenhaus

Das Krankenhaus liegt in Ulus - Beşiktaş, einem der lebhaftesten und zentralsten Viertel der europäischen Seite Istanbuls.

Die Liv-Krankenhauskette umfasst insgesamt  5 Krankenhäuser, nämlich Liv Ulus, Liv Vadii, Liv Ankara, Liv Samsun und İSÜ Liv Bahcesehir. Der Name der Krankenhausgruppe leitet sich von den Initialen von "Leading International Vision" ab und steht für modernste Technologie und Behandlungsmethoden, fortschrittlichste Diagnostik, einen patientenorientierten Ansatz sowie nach eigenen Worten für die „Gesundheit der Zukunft“.Das Ulus-Liv-Krankenhaus, das 2013 seinen Dienst aufgenommen hat, steht seinen Patienten mit seiner modernen Struktur und seinem fachkundigen Personal zur Verfügung.

Auf einer geschlossenen Fläche von 30.000 Quadratmetern zielt das Krankenhaus darauf ab, seinen Patienten mit 154 Patientenbetten, 8 Operationssälen und 50 Abteilungen Service höchster Q... Mehr

Das Krankenhaus liegt in Ulus - Beşiktaş, einem der lebhaftesten und zentralsten Viertel der europäischen Seite Istanbuls.

Die Liv-Krankenhauskette umfasst insgesamt  5 Krankenhäuser, nämlich Liv Ulus, Liv Vadii, Liv Ankara, Liv Samsun und İSÜ Liv Bahcesehir. Der Name der Krankenhausgruppe leitet sich von den Initialen von "Leading International Vision" ab und steht für modernste Technologie und Behandlungsmethoden, fortschrittlichste Diagnostik, einen patientenorientierten Ansatz sowie nach eigenen Worten für die „Gesundheit der Zukunft“.Das Ulus-Liv-Krankenhaus, das 2013 seinen Dienst aufgenommen hat, steht seinen Patienten mit seiner modernen Struktur und seinem fachkundigen Personal zur Verfügung.

Auf einer geschlossenen Fläche von 30.000 Quadratmetern zielt das Krankenhaus darauf ab, seinen Patienten mit 154 Patientenbetten, 8 Operationssälen und 50 Abteilungen Service höchster Qualität zu bieten.
Prothesen und Implantate, die die moderne und qualitativ hochwertige Behandlung von Zahn- und Mundhöhlenkrankheiten des LIV-Krankenhauses anbieten, bieten ihren Patienten den besten Service, die verwendeten Marken haben lebenslange Garantien. Das Krankenhaus Liv Hospital Ulus bietet Gesundheitsdienstleistungen in allen Bereichen mit modernsten Geräten an, besonders hervorzuheben sind die Klinik für plastische, ästhetische und rekonstruktive Chirurgie, Haartransplantation, Check-Up, Mund- und Zahngesundheit sowie Augenheilkunde.
Das Liv Hospital Ulus wurde mit seiner gut ausgestatteten Infrastruktur und 141 Ärzten und Fachkräften mit dem Goldenen Stethoskop, dem JCI-Akkreditierungs-Qualitätszertifikat und dem vom Rotary Club Beşiktaş verliehenen Preis für berufliche Leistungen ausgezeichnet.

Das Krankenhaus ist vom Flughafen Istanbul aus innerhalb von 60 Minuten zu erreichen, die Fahrt nach Sabiha Gökçen dauert etwa 50 Minuten. Die nahegelegene Metro-Station Ulus sorgt für eine schnelle Verbindung in die Innenstadt und zu den Sehenswürdigkeiten Istanbul's.

In Zahlen

What's Up

154 Patientenbetten

154 Patientenbetten

 Cafeteria

Cafeteria

8 Operationssäle

8 Operationssäle

Parkhaus

Parkhaus

In der Nähe

Taksim-Platz 12,km

Taksim-Platz 12,km

IST 46.5 km

IST 46.5 km

SAW 43.8 km

SAW 43.8 km

Sultanahmet (Altstadt)  9,7 km

Sultanahmet (Altstadt) 9,7 km

Metro (M6) Nispetiye St. 3 km

Metro (M6) Nispetiye St. 3 km

Service und Kosten

Inklusive Dienstleistungen

  • Wifi
  • Übersetzer
  • Transfer

Übersetzer Sprachen

Sprachen, die von den Übersetzern in der Klinik gesprochen werden

Ärzte

Alle relevanten Ärzte der Klinik

doktor_ismi

Prof. Dr. Erdal Karaöz

  • 4.9
    Gut
     19 Rezension,
  • 29 Jahre Erfahrung
doktor_ismi

Op. Dr. Ömer Avlanmış

  • 4.2
    Gut
     5 Rezension,
  • 15 Jahre Erfahrung
doktor_ismi

Dr. Elif Narin Topgul

Zahnbehandlungen
doktor_ismi

Dr. Aydan Gurcan

doktor_ismi

Dt. Bora Murat

Zahnbehandlungen
  • Behandlungen letztes Jahr 11
  • 19 Jahre Erfahrung
  • 24 Von Kunden empfohlen
doktor_ismi

Dr. Begum Aslan

doktor_ismi

Dr. Sahand Taheri

doktor_ismi

Dt. Elvan Biren

doktor_ismi

Dr. Ceren Aydin

doktor_ismi

Dr. Dilek Ozturk

doktor_ismi

Dr. Doga Erginoglu

doktor_ismi

Prof. Dr. Murat Oncel

  • 5
    Spektakulär
     120 Rezension,
  • 4,6
    Spektakulär
     48 Rezension,
doktor_ismi

Prof. Dr. Vedat Kaya

doktor_ismi

Apl. Dr. O. Murat Uyar

  • 5
    Gut
     20 Rezension,
  • 4,9
    Gut
     85 Rezension,
doktor_ismi

Dr. Alim Huseynov

doktor_ismi

Dr. Muhsin Altunsoy

doktor_ismi

Dr Sinan Albayrak

doktor_ismi

Assoz. Prof. Dr. Ihsan Yilmaz

doktor_ismi

Prof.Dr. Zeynep Sevim

Sektionen

Bilder der Sektionen, Behandlungen, verwendeten Produkte, Preisliste und mehr...

Ähnliche Behandlungen

Das könnte dir auch gefallen ...

Zertifikate

Sie können die Zertifikate des Krankenhauses/der Klinik einsehen.

JCI Zertifikate

JCI Zertifikate

Joint Commission International (JCI) ist eine unabhängige, gemeinnützige Organisation, die Gesundheitseinrichtungen und -programme auf der ganzen Welt akkreditiert und zertifiziert. Die JCI-Akkreditierung und -Zertifizierung ist als weltweit führend im Bereich der Qualität der Gesundheitsversorgung und der Patientensicherheit anerkannt.
TÜV

TÜV

Die Experten des Center of Clinical Excellence von TÜV SÜD prüfen seit mehr als 30 Jahren klinische Bewertungen und zertifizieren Einrichtungen, um den Bedürfnissen der Patienten nach sicheren Medizinprodukten und Patientensicherheit gerecht zu werden.
ISO 9001

ISO 9001

ISO 9001 ist als internationaler Standard definiert, der Anforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) festlegt.
SRC - EXZELLENZBESCHEINIGUNG IM BEREICH DER KOLOREKTALEN CHIRURGIE

SRC - EXZELLENZBESCHEINIGUNG IM BEREICH DER KOLOREKTALEN CHIRURGIE

SRC ist eine gemeinnützige Organisation für Patientensicherheit, die erstklassige Akkreditierungsprogramme für Mediziner, Chirurgen, Krankenhäuser und freistehende ambulante Einrichtungen auf der ganzen Welt entwickelt und verwaltet.
SRC - EXZELLENZBESCHEINIGUNG IM BEREICH DER BARIATRISCHEN CHIRURGIE

SRC - EXZELLENZBESCHEINIGUNG IM BEREICH DER BARIATRISCHEN CHIRURGIE

SRC ist eine gemeinnützige Organisation für Patientensicherheit, die erstklassige Akkreditierungsprogramme für Mediziner, Chirurgen, Krankenhäuser und freistehende ambulante Einrichtungen auf der ganzen Welt entwickelt und verwaltet.

Patientenrechte in der Türkei Patientenrechte in der Türkei

 

1. PATIENTENRECHTE UND WERTE IN DER GESUNDHEITSVERSORGUNG


Die in der Einleitung genannten Rechte sind so zu verstehen, dass sie auch speziell im Bereich der Gesundheitsversorgung gelten, und es ist daher zu beachten, dass die in diesen Texten zum Ausdruck gebrachten menschlichen Werte im Gesundheitssystem zum Tragen kommen müssen. Es ist außerdem zu beachten, dass außergewöhnliche Einschränkungen der Patientenrechte mit den Menschenrechtsabkommen in Einklang stehen und eine Rechtsgrundlage im Recht des Landes haben müssen. Es sei ferner darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Rechte mit der zusätzlichen Verantwortung verbunden sind, auf die Gesundheit anderer und deren Rechte Rücksicht zu nehmen.

 

  1. Jeder Mensch hat das Recht auf Achtung seiner Person als menschliches Wesen.
  2. Jeder Mensch hat das Recht auf Selbstbestimmung.
  3. Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Sicherheit seiner Person.
  4. Jeder Mensch hat das Recht auf Achtung seiner Privatsphäre.
  5. Jeder Mensch hat das Recht auf Achtung seiner moralischen und kulturellen Werte sowie seiner religiösen und philosophischen Überzeugungen.
  6. Jeder Mensch hat das Recht auf den Schutz seiner Gesundheit durch geeignete Maßnahmen der Krankheitsprävention und Gesundheitsvorsorge sowie auf die Möglichkeit, das für ihn erreichbare Höchstmaß an Gesundheit anzustreben.

 

2. INFORMATION

 

  1. Informationen über die Gesundheitsdienste und deren optimale Nutzung müssen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, damit alle Betroffenen davon profitieren können.
  2. Die Patienten haben das Recht, umfassend über ihren Gesundheitszustand informiert zu werden, einschließlich der medizinischen Fakten über ihren Zustand, über die vorgeschlagenen medizinischen Verfahren, zusammen mit den potenziellen Risiken und Vorteilen jedes Verfahrens, über Alternativen zu den vorgeschlagenen Verfahren, einschließlich der Auswirkungen einer Nichtbehandlung, und über die Diagnose, die Prognose und den Verlauf der Behandlung.
  3. Informationen dürfen den Patienten nur ausnahmsweise vorenthalten werden, wenn es gute Gründe für die Annahme gibt, dass diese Informationen ohne die Erwartung offensichtlicher positiver Auswirkungen dem Patienten ernsthaften Schaden zufügen würden.
  4. Die Informationen müssen dem Patienten in einer Weise mitgeteilt werden, die seinem Verständnis angemessen ist, wobei die Verwendung ungewohnter Fachterminologie auf ein Mindestmaß zu beschränken ist. Wenn der Patient die Landessprache nicht spricht, sollte eine Form des Dolmetschens zur Verfügung stehen.
  5. Die Patienten haben das Recht, auf ihren ausdrücklichen Wunsch hin nicht informiert zu werden.
  6. Die Patienten haben das Recht zu wählen, wer, wenn überhaupt, in ihrem Namen informiert werden soll.
  7. Die Patienten sollten die Möglichkeit haben, eine zweite Meinung einzuholen.
  8. Bei der Aufnahme in eine Einrichtung des Gesundheitswesens sollten die Patienten über die Identität und den beruflichen Status der sie betreuenden Gesundheitsdienstleister sowie über alle Regeln und Routinen informiert werden, die sich auf ihren Aufenthalt und ihre Betreuung auswirken.
  9. Die Patienten sollten die Möglichkeit haben, bei der Entlassung aus einer Gesundheitseinrichtung eine schriftliche Zusammenfassung ihrer Diagnose, Behandlung und Versorgung zu verlangen und zu erhalten.

 

3. ZUSTIMMUNG

 

  1. Die bewusste Zustimmung des Patienten ist eine Voraussetzung für jeden medizinischen Eingriff.
  2. Ein Patient hat das Recht, einen medizinischen Eingriff abzulehnen oder zu unterbrechen. Die Folgen der Verweigerung oder des Abbruchs eines solchen Eingriffs müssen dem Patienten sorgfältig erklärt werden.
  3. Wenn ein Patient nicht in der Lage ist, seinen Willen zu äußern, und ein medizinischer Eingriff dringend erforderlich ist, kann die Einwilligung des Patienten vermutet werden, es sei denn, aus einer früheren Willenserklärung geht hervor, dass die Einwilligung in dieser Situation verweigert würde.
  4. Ist die Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich und ist der vorgeschlagene Eingriff dringend notwendig, so kann dieser Eingriff auch dann vorgenommen werden, wenn es nicht möglich ist, die Einwilligung des Vertreters rechtzeitig zu erhalten.
  5. Wenn die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich ist, müssen die (minderjährigen oder erwachsenen) Patienten dennoch so weit in den Entscheidungsprozess einbezogen werden, wie es ihr Geistesvermögen zulässt.
  6. Wenn ein gesetzlicher Vertreter seine Zustimmung verweigert und der Arzt oder ein anderer Leistungserbringer der Meinung ist, dass der Eingriff im Interesse des Patienten liegt, muss die Entscheidung einem Gericht oder einem Schiedsgericht vorgelegt werden.
  7. In allen anderen Situationen, in denen der Patient nicht in der Lage ist, seine Einwilligung nach Aufklärung zu erteilen, und in denen es keinen gesetzlichen Vertreter oder einen vom Patienten zu diesem Zweck benannten Vertreter gibt, sollten geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um eine stellvertretende Entscheidungsfindung zu ermöglichen, wobei zu berücksichtigen ist, was über den Willen des Patienten bekannt ist und was so weit wie möglich vermutet werden kann.
  8. Die Einwilligung des Patienten ist für die Aufbewahrung und Verwendung aller Substanzen des menschlichen Körpers erforderlich. Die Einwilligung kann vermutet werden, wenn die Substanzen im Rahmen der laufenden Diagnose, Behandlung und Pflege des Patienten verwendet werden sollen.
  9. Die bewußte Zustimmung des Patienten ist für die Teilnahme am klinischen Lehrprogramm erforderlich.
  10. Die Einwilligung des Patienten nach vorheriger Aufklärung ist eine Voraussetzung für die Teilnahme an wissenschaftlichen Forschungsarbeiten. Alle Protokolle müssen einer ordnungsgemäßen ethischen Prüfung unterzogen werden. Solche Forschungen sollten nicht an Personen durchgeführt werden, die nicht in der Lage sind, ihren Willen zu äußern, es sei denn, die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters wurde eingeholt und die Forschung ist sehr wahrscheinlich im Interesse des Patienten.
  11. Als Ausnahme von dem Grundsatz, dass die Teilnahme im Interesse des Patienten liegen muss, kann eine nicht einwilligungsfähige Person in eine Beobachtungsforschung einbezogen werden, die keinen direkten Nutzen für ihre Gesundheit hat, sofern die Person keine Einwände erhebt, das Risiko und die Belastung minimal sind, die Forschung von bedeutendem Wert ist und keine alternativen Methoden und andere Forschungsthemen zur Verfügung stehen.

 

4. GEHEIMHALTUNG UND DATENSCHUTZ

 

  1. Alle Informationen über den Gesundheitszustand, die Krankheit, die Diagnose, die Prognose und die Behandlung eines Patienten sowie alle anderen Informationen persönlicher Art müssen vertraulich behandelt werden, auch nach dem Tod.
  2. Vertrauliche Informationen dürfen nur weitergegeben werden, wenn der Patient ausdrücklich zustimmt oder das Gesetz dies ausdrücklich vorsieht. Die Zustimmung kann vermutet werden, wenn die Weitergabe an andere an der Behandlung des Patienten beteiligte Gesundheitsdienstleister erfolgt.
  3. Alle identifizierbaren Patientendaten müssen geschützt werden. Der Schutz der Daten muss der Art ihrer Speicherung angemessen sein. Menschliche Substanzen, von denen identifizierbare Daten abgeleitet werden können, müssen ebenfalls geschützt werden.
  4. Die Patienten haben das Recht auf Einsicht in ihre medizinischen Akten und technischen Aufzeichnungen sowie in alle anderen Akten und Aufzeichnungen, die sich auf ihre Diagnose, Behandlung und Pflege beziehen, sowie darauf, eine Kopie ihrer eigenen Akten und Aufzeichnungen oder Teile davon zu erhalten. Dieser Zugang schließt Daten aus, die Dritte betreffen.
  5. Die Patienten haben das Recht, die Berichtigung, Vervollständigung, Löschung, Klärung und/oder Aktualisierung sie betreffender personenbezogener und medizinischer Daten zu verlangen, die unrichtig, unvollständig, zweideutig oder veraltet sind oder die für die Zwecke der Diagnose, Behandlung und Betreuung nicht relevant sind.
  6. In das Privat- und Familienleben eines Patienten darf nur dann eingegriffen werden, wenn dies - abgesehen von der Zustimmung des Patienten - als für die Diagnose, Behandlung und Pflege des Patienten notwendig gerechtfertigt werden kann.
  7. Medizinische Eingriffe dürfen nur dann vorgenommen werden, wenn die Privatsphäre des Einzelnen angemessen respektiert wird. Dies bedeutet, dass ein bestimmter Eingriff nur in Anwesenheit der für den Eingriff erforderlichen Personen durchgeführt werden darf, es sei denn, der Patient stimmt zu oder verlangt etwas anderes.
  8. Patienten, die in Einrichtungen des Gesundheitswesens aufgenommen werden, haben das Recht, physische Einrichtungen zu erwarten, die ihre Privatsphäre gewährleisten, insbesondere wenn die Leistungserbringer des Gesundheitswesens ihnen persönliche Pflege anbieten oder Untersuchungen und Behandlungen durchführen.

 

5. BETREUUNG UND BEHANDLUNG

 

Jeder Mensch hat das Recht auf eine seinen gesundheitlichen Bedürfnissen entsprechende Gesundheitsversorgung, einschließlich einer präventiven Versorgung und Maßnahmen zur Gesundheitsförderung. Die Dienstleistungen sollten ständig verfügbar und für alle in gleicher Weise, ohne Diskriminierung und nach Maßgabe der finanziellen, personellen und materiellen Ressourcen, die in einer bestimmten Gesellschaft zur Verfügung gestellt werden können, zugänglich sein.

  1. Die Patienten haben ein generelles Recht auf eine Form der Vertretung auf jeder Ebene des Gesundheitssystems in Fragen der Planung und Bewertung von Dienstleistungen, einschließlich des Umfangs, der Qualität und der Funktionsweise der erbrachten Leistungen.
  2. Die Patienten haben das Recht auf eine Versorgungsqualität, die sowohl durch hohe technische Standards als auch durch ein menschenwürdiges Verhältnis zwischen Patienten und Leistungserbringern gekennzeichnet ist.
  3. Die Patienten haben das Recht auf Kontinuität der Versorgung, einschließlich der Zusammenarbeit zwischen allen Leistungserbringern und/oder Einrichtungen des Gesundheitswesens, die an ihrer Diagnose, Behandlung und Pflege beteiligt sein werden.
  4. In Fällen, in denen die Leistungserbringer eine Auswahl zwischen potenziellen Patienten für eine bestimmte Behandlung treffen müssen, die nur in begrenztem Umfang zur Verfügung steht, haben alle diese Patienten Anspruch auf ein faires Auswahlverfahren für diese Behandlung. Diese Auswahl muss auf medizinischen Kriterien beruhen und ohne Diskriminierung erfolgen.
  5. Die Patienten haben das Recht, ihren Arzt oder einen anderen Leistungserbringer und eine Einrichtung des Gesundheitswesens selbst zu wählen und zu wechseln, sofern dies mit dem reibungslosen Funktionieren des Gesundheitssystems vereinbar ist.
  6. Patienten, bei denen es keine medizinischen Gründe mehr für einen weiteren Aufenthalt in einer Gesundheitseinrichtung gibt, haben Anspruch auf eine umfassende Aufklärung, bevor sie in eine andere Einrichtung verlegt oder nach Hause geschickt werden können. Eine Verlegung kann nur erfolgen, wenn eine andere Gesundheitseinrichtung der Aufnahme des Patienten zugestimmt hat.
  7. Wenn der Patient nach Hause entlassen wird und sein Gesundheitszustand es erfordert, sollten gemeindenahe und häusliche Dienste zur Verfügung stehen.
  8. Die Patienten haben das Recht auf eine würdevolle Behandlung in Bezug auf ihre Diagnose, Behandlung und Pflege, die unter Berücksichtigung ihrer Kultur und Werte erfolgen sollte.
  9. Die Patienten haben das Recht, während der Pflege und Behandlung von ihrer Familie, ihren Verwandten und Freunden unterstützt zu werden und jederzeit seelische Unterstützung und Begleitung zu erhalten.
  10. Die Patienten haben das Recht auf Linderung ihrer Leiden nach dem aktuellen Stand des Wissens.
  11. Die Patienten haben das Recht auf eine humane Sterbebegleitung und ein menschenwürdiges Sterben.

 

6. PFLICHTEN DER PATIENTEN

 

  1. Die Patienten sind verpflichtet, die Regeln und Vorschriften des Krankenhauses/der Klinik zu befolgen.
  2. Die Patienten sind dazu verpfichtet, die Vorschriften und Regeln des Krankenhauses/der Klinik in Bezug auf Lärm, Besucher, Rauch usw. zu befolgen.
  3. Der Patient und seine Familienangehörigen sind dafür verantwortlich, alle ihnen empfohlenen Verhaltensregeln zu befolgen, um die Ausbreitung einer Infektion zu vermeiden.
  4. Die Patienten tragen die Kosten für die Untersuchung und Behandlung selbst. Patienten und Angehörigen, die absichtlich Einrichtungsgegenstände und Material beschädigen, haften für den Schaden.
  5. Die Patienten sind angehalten, so wenig Besucher wie möglich auf einmal zu empfangen; Besucher dürfen keine Speisen oder Getränke mitbringen, keine Gegenstände anderer Patienten benutzen und müssen die Besuchszeiten des Krankenhauses/der Klinik einhalten.
  6. Die Patienten sind dafür verantwortlich, Informationen über ihren Gesundheitszustand, ihre Vorerkrankungen, ihre Behandlungen und ggf. weitere relevante Informationen bereitzustellen.
  7. Die Patienten sind dafür verantwortlich, die Regeln und Vorschriften einzuhalten, sich kooperativ zu verhalten und sollten sich darüber bewusst zu sein, dass sie Teil des Diagnose- und Behandlungsteams sind.
  8. Patienten müssen den vom Arzt festgelegten Behandlungszeitraum verfolgen und Rückmeldung über den Verlauf der Behandlung geben.
  9. Patienten sind dafür verantwortlich, Datum und Uhrzeit der Termine einzuhalten und etwaige Änderungen an die zuständige Stelle zu melden.
  10. Patienten, denen nach den einschlägigen Rechtsvorschriften Vorrang eingeräumt wird, sind dafür verantwortlich, die Rechte anderer Patienten und des Personals zu respektieren.
  11. Patienten dürfen das Personal weder verbal noch physisch angreifen.

Die Anschrift

Ulus Mah. Ahmet Adnan Saygun Cad, Canan Sk., 34340 Besiktas/Istanbul

Andere Krankenhäuser/Kliniken

Alle relevanten Krankenhäuser und Kliniken



Kostenlose Beratung

Füllen Sie das folgende Formular aus, um einen Termin für die gewünschte Behandlung zu vereinbaren.

Gewünschter Behandlungsablauf? Ihr Name und Ihr Nachname: E-Mail Telefonnummer Land / Stadt Ihr Geschlecht:



Wann möchten Sie den Eingriff vornehmen lassen? Ihre Anmerkung: Bild hochladen:

Schreibe deine Rezension

Teile deine Erfahrungen mit uns

Ihr Name und Ort: Überschrift:
Bild hochladen:
Dein Kommentar:

Indem ich auf "Senden" klicke, erlaube ich, dass mein Name und mein Kommentar im Internet geteilt werden.
Form
Whatsapp
wp
2008 - 2020 MedClinicsTurkey.com
Instagram Facebook Twitter Youtube Pinterest Linkedin Tiktok